Verwandtenpflege – Wenn Oma, Opa oder Tante erziehen sollen

Zuerst einmal ist es unbedingt anerkennenswert, wenn Verwandte sich verantwortlich fühlen und im Rahmen ihrer Familie Kinder bei sich aufnehmen. Meist entsteht solch eine Situation nicht geplant sondern aufgrund von Krisen, wie zum Beispiel Erkrankungen der Eltern, schwierige sozial emotionale Notlagen, Drogenabhängigkeit, Gewalterlebnisse und ähnliches.

Großeltern werden dabei unmittelbar von einem Moment zum nächsten aus ihrer Lebensplanung gerissen und müssen sich neu orientieren und Entscheidungen treffen. Für diesen Schritt brauchen sie Ermutigung, Stärkung und Unterstützung.

Leben Kinder und Jugendliche bei Verwandten, wie Großeltern, Geschwistern oder Tante, benötigen sie erst einmal keine behördliche Erlaubnis. Es reicht aus, wenn die sorgeberechtigten Eltern damit einverstanden sind. Solche Pflegeverhältnisse werden vom Staat als private Entscheidung der Familie angesehen. Neben diesen privaten Pflegeverhältnissen ohne Unterstützung durch das Jugendamt können Kinder aber auch in einem öffentlich unterstützten Pflegeverhältnis bei Verwandten leben. Das Jugendamt bewilligt den Antrag der sorgeberechtigten Eltern auf „Hilfe zur Erziehung“ in „Vollzeitpflege“, wenn deutlich wird, dass die Eltern die Erziehung des Kindes nicht leisten können und wenn festgestellt wird, dass die Erziehung des Kindes in der Verwandtenpflegefamilie die geeignete Hilfe ist. Dann wird ein Pflegeverhältnis nach § 33 SGB VIII eingerichtet. Die Pflegepersonen und die sorgeberechtigten Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung während des Pflegeverhältnisses. Die Bedürfnisse des Kindes stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Die Mitarbeiter*innen des Pflege-Familien-Zentrums haben den Auftrag, gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl die Pflegepersonen bezogen auf ihre Geeignetheit einzuschätzen. Dazu finden im Anerkennungsverfahren mehrere Gespräche, ein Schulungskurs und Hausbesuche statt. Die Großeltern, Tanten, Onkel und Geschwister im Pflegeverhältnis erhalten Beratung und Begleitung durch die Fachkräfte des Pflege-Familien-Zentrums. Sie vermitteln auch zwischen den Beteiligten, organisieren Begegnungen und helfen dabei, den Blick auf das Kind nicht zu verlieren.


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