Welche Unterstützung erhalten Pflegefamilien und Eltern?
„Das Kind im Blick“ Pflege-Familien-Zentrum ist vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl beauftragt worden, Pflegefamilien zu begleiten und zu unterstützen. Wir haben im Prozess der Pflegschaft die Aufgabe, in gutem Kontakt zur Pflegefamilie zu stehen, die Entwicklung des Kindes fachlich einzuschätzen und in Konfliktsituationen beratend tätig zu werden.
Gerade zu Beginn einer neu eingerichteten Pflegschaft kann Vertrauen und Sicherheit entstehen, wenn die Besuchskontakte zwischen Kind und Eltern begleitet werden. Die regelmäßig stattfindenden Gespräche mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl zur weiteren Perspektivklärung des Kindes und zu den Entwicklungsthemen werden gemeinsam von Pflegeeltern und den Mitarbeiter*innen des „Das Kind im Blick“ Pflege-Familien-Zentrums vorbereitet.
Um Pflegeeltern zu stärken, ihnen zusätzliches Wissen zu vermitteln und auch Raum zu lassen für den Austausch mit anderen Pflegeeltern, bietet das Pflege-Familien-Zentrum regelmäßig Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen an.
In Supervisionen, die etwa alle sechs Wochen stattfinden, werden schwierige Alltagssituationen besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Gemeinsame Pflegefamilienwochenenden bieten die Möglichkeit, den Alltag ein Stück weit hinter sich zu lassen. Während die Erwachsenen inhaltlich miteinander ins Tun kommen, verbringen die Kinder miteinander Zeit, um zu spielen und mehr voneinander und über sich zu erfahren. Für die Kinder, die in Pflegefamilien leben und deren Eltern finden jährlich das Sommerfest und die Adventsfeier statt.
Welche Unterstützung erhalten Eltern?
Die Entscheidung, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben, beinhaltet eine sehr komplexe Auseinandersetzung mit der eigenen, sich dadurch verändernden Rolle. Selten wird dieser Schritt von Seiten der Eltern aus eigenem Antrieb heraus getan. Im Vorfeld werden sie durch das Amt für Jugend, Soziales und Asyl und dem „Das Kind im Blick“ Pflege-Familien-Zentrum beraten. In gemeinsamen Gesprächen ist es immer wieder wichtig, die Eltern darin zu unterstützen, sich ihrer Rolle und der daraus resultierenden Verantwortung bewusst zu machen bzw. sie in der Ausübung dieser zu stärken. Sie sind und bleiben Eltern und für das Kind wichtige Menschen.
Eine mögliche Gefahr liegt darin, dass die Eltern aus Scham, Angst oder anderen Gefühlen heraus den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, sich zurückziehen. Dadurch gehen allen Beteiligten unter Umständen gute Möglichkeiten verloren, die für die Entwicklung des Kindes wichtig sein können. Es ist daher von großer Bedeutung, Eltern darin zu unterstützen, trotz aller Umstände gute Wegbegleiter für ihr Kind zu bleiben bzw. zu werden.
Auch Eltern, deren Kinder in einer Pflegefamilie leben, haben Anspruch auf eine fachliche Begleitung und Beratung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§ 37 SGB VIII). So besteht etwa die Möglichkeit, die Kontakte mit dem Kind gemeinsam mit Fachkräften vorzubereiten bzw. sie gemeinsam durchzuführen. Ebenso ist es wichtig, Eltern in den Hilfeplanprozess mit einzubeziehen. In regelmäßigen Abständen muss sich das Amt für Jugend, Soziales und Asyl ein Bild von der Situation des Kindes in der Pflegefamilie machen. Dazu werden die Pflegeeltern, die Eltern, das Kind und andere in diesen Prozess eingebundene HelferInnen eingeladen, gemeinsam im Interesse des Kindes die weitere Perspektive zu klären.
Es ist wichtig, die Eltern zu hören, sie zu ihrer Wahrnehmung der Situation zu befragen und in die Perspektivklärung mit einzubinden. Für ein gelingendes Ankommen und ein „Sich-niederlassen-können“ des Kindes in der Pflegefamilie ist eine gute Kommunikation zwischen allen von großem Nutzen. Für die Eltern kann es sehr hilfreich sein, wenn sie sich auch untereinander austauschen, sich von ihren Ängsten erzählen, von möglichen Schuldgefühlen aber auch von gelingenden Momenten.
Das „Das Kind im Blick“ Pflege-Familien-Zentrum eröffnet mit dem Gruppenangebot „Eltern sein – ein Leben lang“ die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und dadurch auch die Perspektive der Eltern ernst zu nehmen. Wenn es möglich wird, dass Eltern ihren Kindern gegenüber klar auftreten, sie ihnen vielleicht sogar erklären können, warum sie nicht gemeinsam leben, dann hilft das den Kindern, ihre Geschichte besser zu verstehen.
Zur rechtlichen und finanziellen Situation von Pflegeeltern
Nach Aufnahme in der Pflegefamilie bleibt das Kind rechtlich betrachtet Mitglied seiner Herkunftsfamilie. In der Regel behalten die leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dieses umfasst die Personensorge mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, Erziehungsrecht und Aufsichtspflicht, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung in allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge. Nach § 1688 BGB sind Pflegeeltern berechtigt, „in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und hier den Inhaber der elterlichen Sorge zu vertreten, außer wenn der Vertreter der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt oder ein anderer Beschluss des Familiengerichts vorliegt“.
Angelegenheiten des täglichen Lebens sind „Entscheidungen, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.“ Die Beantragung eines Kita-Platzes hingegen ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Diese macht es erforderlich, dass die sorgeberechtigten Eltern die Entscheidung zur Unterbringung in Absprache mit den Pflegeeltern selbst treffen. Auch für größere und planbare Operationen des Kindes muss die Genehmigung der sorgeberechtigten Eltern vorliegen. Wenn ein Pflegeverhältnis eingerichtet wird, schließen die Pflegeeltern und das Amt für Jugend, Soziales und Asyl eine Pflegevereinbarung ab. Darin verpflichten sich die Pflegeeltern im Interesse des Kindes am Hilfeplanprozess mitzuwirken.
Eine Unterhaltspflicht der Pflegeeltern gegenüber dem Pflegekind gibt es nicht. Der Staat übernimmt die Sicherung der Erziehung des Kindes, wenn die sorgeberechtigten Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen können. Pflegeeltern erhalten für ihre Leistung Pflegegeld.
Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem Unterhalt für das Kind, anteiligem Kindergeld und einer Aufwandsentschädigung für die erzieherische Leistung (siehe Anhang). Die Berechnung des Pflegeldes richtet sich nach dem Alter und dem erzieherischen Bedarf des Kindes. Mit dem Pflegegeld werden die Bedarfe des Pflegekindes abgedeckt. Einmalige Nebenkosten können aber auch durch die Pflegeeltern beantragt werden, zum Beispiel für eine Erstausstattung, für eine Klassenfahrt oder Musikunterricht und anderes.
Darüber hinaus übernimmt das Amt für Jugend, Soziales und Asyl die Erstattung einiger Versicherungskosten für Pflegekinder und Pflegeeltern.
Finanzielle Unterstützung
Selbstverständlich wird die Pflege auch vergütet, um die zusätzlichen Aufwendungen der Pflegefamilien zu kompensieren. Die Vergütungssätze berücksichtigen verschiedene Anteile, wie z. B. materielle Aufwendungen inkl. Miete und Heizung und die Erziehungskosten selbst. Diese sind entsprechend des Pflegeaufwandes in Stufen gegliedert (Stufe 1 = normaler erzieherischer Bedarf; Stufen 2 und 3 = erhöhter pflegerischer Bedarf). Da sich die Sätze mit dem Alter des Kindes ändern, gibt es jeweils drei Zahlenwerte:
Stufe 1: 816 € (0-6 J.) | 901 € (7-12 J.) | 966 € (13-18 J.)
Stufe 2: 1.064 € (0-6 J.) | 1.149 € (7-12 J.) | 1.214 € (13-18 J.)
Stufe 3: 1.312 € (0-6 J.) | 1.397 € (7-12 J.) | 1.462 € (13-18 J.)
Außerdem werden auf Antrag Zuschüsse zu Versicherungskosten und Altersvorsorge gezahlt sowie weitere Kosten. Details dazu erhalten Sie in den entsprechenden Schulungen.
Sie sind weiter interessiert? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie einfach mal bei uns vorbei schauen. Sie sind aber auch herzlich willkommen zu unseren Informationsabenden, die wir mehrmal im Jahr veranstalten. Die Termine dazu finden Sie auf unserer Internetseite oder Sie vereinbaren direkt ein Gespräch mit den MitarbeiterInnen des „Das Kind im Blick“ Familien-Pflege-Zentrums … Weiter >>
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